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Was bringen die neuen Anti-Doping-Regeln?

19 Februar 2009

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur getroffen, um über die Finanzierung und die neuen Regularien im Kampf gegen Doping zu sprechen. Wie wirksam sind neuen Regeln?

Wenn Speerwerferin Christina Obergföll ein Wochenende wegfahren möchte, ganz privat und ungestört, muss sie sich trotzdem auf Gäste gefasst machen – Dopingkontrolleure zum Beispiel. Seit Januar müssen Sportler für jeden Tag im Jahr eine Stunde angeben, in der sie garantiert erreichbar sind. "Das greift ganz schön in die Privatsphäre ein", sagt Obergföll, die bei den Olympischen Spielen in Peking die Bronzemedaille gewonnen hatte. Wenn der Kontrolleur sie einmal nicht antreffen sollte, erhält sie eine Verwarnung. Beim dritten Mal wird sie gesperrt. Spontaneität können sich Leistungssportler jetzt nur noch selten leisten. "Innerhalb dieser Stunde kann ich noch nicht mal zum Kiosk gehen und mir eine Zeitung kaufen", sagt der Mittelstreckenläufer Carsten Schlangen.

Mit der neuen Regelung will die Welt- Anti-Doping-Agentur im Kampf gegen die Betrüger wieder ein bisschen aufholen. Die Zahl der Dopingkontrollen im Training und Wettkampf nimmt zwar immer weiter zu, dennoch nähren viele Weltrekorde, etwa bei Olympia in Peking, Zweifel an der Wirksamkeit des Testsystems. Zudem trafen allein in Deutschland die Kontrolleure die Sportler hunderte Male nicht an. Nun also der nächste Schritt. "Wenn es hilft, bin ich gerne bereit, mitzumachen", sagt Obergföll.

Kritiker sehen einen Eingriff in die Privatsphäre

Das sehen nicht alle Athleten so. In Belgien haben mehrere Sportler eine Klage eingereicht. Sie wollen notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Auch der Welt-Fußballverband wehrt sich, den Vorsitzenden der Medizinischen Kommission Michel D'Hooge erinnern die neuen Regeln sogar an die Inquisition. Dabei gilt die Ein-Stunden-Regel gar nicht für Fußballspieler. In Deutschland sind zunächst nur 500 Sportler betroffen, die meisten kommen aus den besonders dopinganfälligen Disziplinen Radfahren, Leichtathletik oder Schwimmen. Wäre es nach den deutschen Dopingbekämpfern gegangen, wäre die neue Regel allerdings auch gar nicht erst eingeführt worden. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada), die Sportverbände und das Bundesinnenministerium hatten sich dagegen ausgesprochen. "Die Verhältnismäßigkeit ist für uns einfach nicht gegeben", sagt Nada-Sprecherin Ulrike Spitz.

Der Eingriff in die Privatsphäre ist ein Kritikpunkt. Ein anderer lautet: Die Ein-Stunden-Regel mache das Kontrollsystem nicht schlagkräftiger. Schließlich wissen die Sportler jetzt, wann der Kontrolleur zu ihnen kommt und können sich darauf vorbereiten. Im Dopinggeschäft kursieren verschiedene Methoden, um den Test zu manipulieren. Von einem besonderen Shake war schon die Rede, den die Sportler vorher trinken müssen. Außerdem sind einige Substanzen wie bestimmte Anabolika ohnehin nur wenige Stunden im Körper nachweisbar. Am Abend vorher gespritzt oder geschluckt, ist das Anabolikum am nächsten Morgen immer noch wirksam, aber nicht mehr in der Urinprobe zu finden.

Athleten mit dem besten Gewissen

Die Welt-Anti-Doping-Agentur entgegnet dieser Kritik, dass die Sportler auch außerhalb der angegebenen Stunde getestet werden können. Doch werden sich die Kontrolleure sicher lieber auf den vereinbarten Termin einlassen, als den Sportler nicht anzutreffen.

Viele Athleten klagen auch darüber, dass das Meldesystem im Internet nicht einwandfrei funktioniere. Doch das scheint noch das geringste Problem zu sein. Die deutschen Sportler sorgen sich, ob die Ein-Stunden- Regel in anderen Ländern überhaupt umgesetzt wird. "Wir Deutschen machen wieder alles zu 120 Prozent, aber wie es in anderen Ländern aussieht, weiß man nicht", sagt Christina Obergföll. Jamaika beispielsweise, Heimat des Sprint-Weltrekordhalters Usain Bolt, hat noch nicht einmal eine nationale Anti-Doping-Agentur. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüßt daher die neuen Maßnahmen der Welt- Anti-Doping-Agentur. "Solche weltweiten Regeln sind dringend erforderlich, um eine einheitliche internationale Kontrolle einzuführen", erklärte sie in einer Videobotschaft.

Am Mittwoch empfing die Bundeskanzlerin den Vorstand der Nada. Es ging um Geld für Dopingkontrollen, aber auch um die neuen Regeln, und um die Weltmeisterschaften der Leichtathletik im August in Berlin. Die besten Athleten werden die deutschen Gastgeber da sicher nicht haben. Aber sie hätten gerne die mit dem besten Gewissen.

Zum Bericht auf Tagesspiegel.de  

EU-Kommissar will Wada bremsen

19 Februar 2009

Lausanne ist nicht gerade eine Hochburg der Narren. Weshalb John Fahey und David Howman am Faschingsdienstag im Olympischen Museum auch nicht in die Bütt gehen werden, wenn sie ans Rednerpult treten. Aber so manche Passage in den Ausführungen des Präsidenten und des Generaldirektors der Welt-Antidopingagentur (Wada) zum neuen Wada-Code beim diesjährigen Mediensymposium werden das Potenzial eines "Witzes" haben – wie Mittelstreckenläufer Carsten Schlangen aus Berlin die Zumutungen des offiziell weltweit geltenden Regelwerks im Kampf gegen Doping nennt.

Schlangen, der sich für intensive Trainingskontrollen ausspricht, steht mit seiner ambivalenten Haltung zum neuen Code nicht allein. Weltweit und sportartenübergreifend werden die Stimmen vor allem gegen die so genannte Whereabout-Regel täglich lauter. Seit dem 1. Januar 2009 müssen allein in Deutschland die 500 besten Athleten nicht nur ihre Aufenthaltsorte (engl. whereabout) ein Vierteljahr im Voraus online bei ihrer Nationalen Antidopingagentur (Nada) melden, sondern auch eine bestimmte Stunde angeben, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle greifbar sind. Vergisst ein Athlet die rechtzeitige An- oder Ummeldung und wird womöglich bei einer Kontrolle nicht angetroffen, erhält er eine Verwarnung. Bei drei Verwarnungen wird er monatelang gesperrt.

"Hausarrest" hat die Organisation EU-Athletes, ein Zusammenschluss von Sportler-Vereinigungen auf dem Kontinent, die Einstunden-Vorschrift genannt. Wegen mutmaßlicher Verstöße bei der Anwendung des Codes gegen geltendes europäisches Recht haben sich die Gegner der Regel an die EU-Kommission gewandt.

Noch ehe der neue Wada-Code in Kraft trat, richtete die von EU-Athletes um Unterstützung gebetene niederländische Europaparlamentsabgeordnete Emine Bozkurt eine Anfrage an die Kommission in Brüssel. Unter anderem wollte die sozialdemokratische Politikerin wissen, ob "die in den Code aufgenommenen Textteile betreffend Wahrung der Privatsphäre und Datenschutz im Einklang mit europäischem Recht" seien.

Zudem stellte Bozkurt die Frage: "Inwieweit stehen die Vorschriften, die Sportler verpflichten, während 365 Tagen des Jahres zu jeder Tages- und Nachtzeit für Kontrollen zur Verfügung zu stehen, nach Ansicht der Kommission in angemessenem Verhältnis zum Recht der einzelnen Sportler auf Privatsphäre? Inwiefern stehen sie im Widerspruch zu Gemeinschaftsrechtsvorschriften über Arbeitszeiten?"

Die Antwort von Justizkommissar Jacques Barrot vom 9. Februar hat es durchaus in sich. Zwar könne seine Behörde erst nach Abschluss der von der so genannten Arbeitsgruppe 29 vorzulegenden Ergebnisse ein Urteil darüber fällen, ob der Wada-Code mit EU-Recht konform sei. Bis dahin aber "würde es die Kommission bevorzugen, wenn das Datum, an dem der Datenschutzstandard und die Privatsphäre betroffen ist, aufgeschoben würde bis zum Abschluss der notwendigen Studien".

Dass Barrot und EU-Sportkommissar Jan Figel das umstrittene Regelwerk lieber noch nicht in Kraft sähen, lässt die in Montreal residierende Wada derweil kalt. Alle sensiblen Themen seien im Vorfeld geprüft und auch mit EU-Vertretern beraten worden, erklärte Sprecher Frédéric Donzé auf FR-Anfrage. Das sieht Emine Bozkurt anders, weshalb die für Bürgerrechtsfragen zuständige Politikerin gestern auch Michel Platini, den Präsidenten der Europäischen Fußball-Union (Uefa) bei dessen Besuch im EU-Parlament in Brüssel ermunterte, gegen Teile des Wada-Pflichtenhefts zu opponieren.

Platini stimmte denn auch der vom deutschen Nationalmannschaftskapitän Michael Ballack bereits formulierten Kritik zu, wonach "massiv ins Privatleben eingegriffen" werde. "Fußballspieler sollten das Recht auf Urlaub und Privatsphäre haben und nicht 365 Tage im Jahr für Dopingtests zur Verfügung stehen müssen", sagte der Uefa-Boss. Tests könnten imTraining durchgeführt werden.

Eine Meinung, die auch die deutsche Basketball-Spielervereinigung Spin vertritt. Die Profi-Gewerkschaft, die auch den EU-Athletes angehört, hat dieser Tage beim Datenschutzbeauftragten in Bonn Beschwerde eingereicht. Spin bezweifelt, dass die Regularien der Wada beziehungsweise der deutschen Nada den Datenschutzbestimmungen gerecht werden. Eine Antwort steht noch aus.

Bei einer vergleichbaren Beschwerde der norwegischen Fußballspielervereinigung bei der dortigen nationalen Datenschutzberhörde sei der Standpunkt der Athleten bestätigt worden, erklärt Spin-Sprecher Walter Palmer. Zudem hatten Ende Januar 65 belgische Athleten gegen die Wada-Code Klage eingereicht.

Andere Sportler haben wegen der als Schikane empfundenen Meldepflicht schon resigniert. Nicht nur, aber auch wegen der Whereabout-Auflagen habe er seine Nationalmannschaftskarriere beendet, sagt Rugbyspieler Markus Walger aus Heusenstamm. Als Notstrommonteur werde er jeden Tag zu einem anderen Einsatzort in Deutschland gerufen, könne die Anwesenheitspflicht also praktisch nicht erfüllen. Kurzfristige Änderungen per SMS zu melden, sei auch nicht immer möglich.

Silke Kassner vom Beirat der Athleten im Deutschen Olympischen Sportbund berichtet von ganz praktischen Problemen einiger Sportler bei der Online-Registrierung. Als Wildwasserkanutin ist sie auch selbst der Meldepflicht unterworfen. "Ich weiß, dass Kontrollen nötig sind. Das System funktioniert aber nur, wenn ich als Athlet auf datenschutzrechtliche Aspekte verzichte", sagt die Referentin. Und fügt hinzu: "Da ist eine Diskrepanz, auch für mich als Politologin."

Auch Carsten Schlangen befindet sich im Zwiespalt der Gefühle. "Gesetzlich absolut grenzwertig", nennt er die Anforderungen. Viele Kollegen mokierten sich über die Vorschriften, würden sich aber aus Angst, dann womöglich als Befürworter für weniger Kontrollen verunglimpft zu werden, öffentlich nicht äußern. Der Weltklasseläufer, der sich wie Stabhochspringer Danny Ecker eine gemeinsame Aktion der Leichtathleten vorstellen kann, berichtet zudem von vielen technischen Schwierigkeiten beim elektronischen Meldeverfahren. So sei eine halbe Stunde Zeit aufzuwenden, um drei Änderungen im Dreimonatskalender durchzuführen, "was in zwei Minuten machbar sein müsste." Diverse Male habe er sich schon an die Wada gewandt, "aber ändern tut sich nichts".

Womöglich ändert sich ja etwas, wenn die EU-Kommission ihre Expertise abgegeben hat.

Zum Artikel auf FR-Online.de

Schmerzgrenze erreicht?

12 November 2008

Zum Jahreswechsel tritt für die deutschen Sportler der modifizierte NADA-Code zur Bekämpfung von Doping mit der neuen „l-Stunden-Regel" in Kraft. Neben Änderungen in der Meldepflicht will die NADA in Zukunft stärker auf Einzelfälle eingehen und somit bei Dopingverstößen für gerechtere Urteile sorgen. Während die zweijährige Regel-Sperre weiterhin bestehen bleibt, sollen nun auch die Hintergründe des Dopingvergehens auf das Strafmaß einwirken. So kann die Strafe von einer Verwarnung bis hin zu einem vierjährigen Startverbot reichen, je nachdem wie kooperativ sich der Athlet verhält.

Der Code sieht künftig außerdem drei verschiedene Testpools vor: den RTP (Registered Testing Pool), den NTP (Nationaler Testpool) und den ATP (Allgemeiner Testpool). Über die Zugehörigkeit entscheidet zunächst die Risikogruppe der jeweiligen Sportart. Zur Risikogruppe A, also den Sportarten, die am stärksten von Doping profitieren, zählt neben Radsport, Schwimmen, Gewichtheben und Eisschnelllauf auch die Leichtathletik.

Wie die genaue Zusammensetzung des Testpools aussieht, legt der zuständige Spitzenverband in Absprache mit der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) fest. Zum RTP zählen in der Leichtathletik im Regelfall Sportler, die schon im IAAF-Testpool waren, sowie die A-Kader-Athleten und Kernmitglieder der Nationalmannschaft. Im NTP befinden sich die Athleten des B-Kaders sowie Mitglieder des weiteren Kreises der Nationalmannschaft. Die restlichen Bundeskaderathleten zählen zum ATP.

Eine grundlegende Neuerung zur Meldepflicht ist die „1-Stunden-Regel" für den RTP-Pool. Diese wird eingeführt, um das System unangemeldeter Kontrollen effektiver zu machen. „Mit der alten Regelung der 24-Stunden-Abmeldung waren die Kontrolleure oft nicht erfolgreich", sagt NADA-Jus-tiziarin Anja Berninger. „Obwohl es sich nicht um Meldeverstöße handelte, wurden die Athleten häufig nicht angetroffen. Das soll nun besser werden."

In einem Zeitraum von 60 Minuten müssen sich die Sportler nun an jedem Tag im Jahr von 6 bis 23 Uhr an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen bereithalten. Steht ein Athlet in dem 60-Minuten-Zeitfenster am angegebenen Ort nicht für die Kontrolleure zur Verfügung, gilt dies als versäumte Kontrolle. Kommt das dreimal innerhalb von 18 Monaten vor, muss der Athlet mit einer einjährigen Sperre rechnen. Schon vor Beginn des Quartals, jeweils zum 25. des Vormonats, müssen die Athleten per Internet ihre Termine für die nächsten drei Monate eintragen. Änderungen sind im Internet, per SMS, Anruf oder Fax möglich. Sie müssen gemacht werden, um einen Verstoß gegen die Meldepflicht zu vermeiden. „Natürlich werden saubere Athleten durch die Regelung zusätzlich eingeschränkt", weiß Anja Berninger. „Aber es gibt leider genügend schwarze Schafe im Sport, die derartige Kontrollen erforderlich machen." leichtathletik fragte DLV-Athleten, wie sie zu den neuen Auflagen der NADA stehen.

Christina Obergföll (LG Offenburg)

„Die Meldepflicht ist nichts Neues. Jetzt muss ich zusätzlich eben noch eine feste Stunde angeben. Wenn man im Sport vorn mitmischt und Geld damit verdient, muss man auch akzeptieren, dass man für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen muss. Es wäre nur schön, wenn es in anderen Nationen genauso wäre. Es gibt Länder, da lachen sie sich über unsere strengen Methoden tot."

Jennifer Oeser (Bayer Leverkusen)

„Ich habe kein Problem damit, eine Stunde meiner Trainingszeit für die Kontrollen anzugeben. Was mich nur stört, ist, dass man auch am Wochenende oder im Urlaub eine Stunde festlegen muss. Dort lässt es sich oft nicht so genau planen, wann und wo man erreichbar ist. Außerdem finde ich es nicht gerechtfertigt, dass es dieses System nur deutschlandweit gibt und ich gegen Athleten antrete, die nicht eine Probe vor den Olympischen Spielen abgegeben haben."

Robert Harting (SCC Berlin)

„Wir müssen schon mit der 24-Stunden-Regel sehr viele Eingeständnisse machen, deshalb bin ich eigentlich nicht bereit, eine Regel mit weiteren Einschränkungen zu unterschreiben. Ich wurde 2008 bestimmt 15 Mal unangemeldet getestet und es ist, soweit ich weiß, nie vorgekommen, dass mich die Kontrolleure nicht angetroffen haben. Ich fände es sinnvoller, man würde ein Gesetz erlassen, das mit mindestens vier Jahren Sperre und Haft droht. Nur mit einer möglichen Gefängnisstrafe bekommt man das Problem in den Griff."

Carsten Schlangen (LG Nord Berlin)

„Als guter Leichtathlet verdient man im Jahr, wenn es ordentlich läuft, 30.000 bis 50.000 Euro. Und dafür soll man derartige Einschränkungen seiner persönlichen Freiheit in Kauf nehmen? Mit der alten 24-Stunden-Regelung war man schon an der Schmerzgrenze angelangt. Die neue Regelung wird nicht zu effektiveren Kontrollen führen, solange es noch Mittel gibt, die nicht nachweisbar sind. Wie kann die NADA begründen, dass man zu jeder Tageszeit für ineffektive Kontrollen zur Verfügung stehen muss? Das ist doch der Wahnsinn!"

Zum Bericht im Originalformat (PDF)