Schmerzgrenze erreicht?

Zum Jahreswechsel tritt für die deutschen Sportler der modifizierte NADA-Code zur Bekämpfung von Doping mit der neuen „l-Stunden-Regel" in Kraft. Neben Änderungen in der Meldepflicht will die NADA in Zukunft stärker auf Einzelfälle eingehen und somit bei Dopingverstößen für gerechtere Urteile sorgen. Während die zweijährige Regel-Sperre weiterhin bestehen bleibt, sollen nun auch die Hintergründe des Dopingvergehens auf das Strafmaß einwirken. So kann die Strafe von einer Verwarnung bis hin zu einem vierjährigen Startverbot reichen, je nachdem wie kooperativ sich der Athlet verhält.

Der Code sieht künftig außerdem drei verschiedene Testpools vor: den RTP (Registered Testing Pool), den NTP (Nationaler Testpool) und den ATP (Allgemeiner Testpool). Über die Zugehörigkeit entscheidet zunächst die Risikogruppe der jeweiligen Sportart. Zur Risikogruppe A, also den Sportarten, die am stärksten von Doping profitieren, zählt neben Radsport, Schwimmen, Gewichtheben und Eisschnelllauf auch die Leichtathletik.

Wie die genaue Zusammensetzung des Testpools aussieht, legt der zuständige Spitzenverband in Absprache mit der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) fest. Zum RTP zählen in der Leichtathletik im Regelfall Sportler, die schon im IAAF-Testpool waren, sowie die A-Kader-Athleten und Kernmitglieder der Nationalmannschaft. Im NTP befinden sich die Athleten des B-Kaders sowie Mitglieder des weiteren Kreises der Nationalmannschaft. Die restlichen Bundeskaderathleten zählen zum ATP.

Eine grundlegende Neuerung zur Meldepflicht ist die „1-Stunden-Regel" für den RTP-Pool. Diese wird eingeführt, um das System unangemeldeter Kontrollen effektiver zu machen. „Mit der alten Regelung der 24-Stunden-Abmeldung waren die Kontrolleure oft nicht erfolgreich", sagt NADA-Jus-tiziarin Anja Berninger. „Obwohl es sich nicht um Meldeverstöße handelte, wurden die Athleten häufig nicht angetroffen. Das soll nun besser werden."

In einem Zeitraum von 60 Minuten müssen sich die Sportler nun an jedem Tag im Jahr von 6 bis 23 Uhr an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen bereithalten. Steht ein Athlet in dem 60-Minuten-Zeitfenster am angegebenen Ort nicht für die Kontrolleure zur Verfügung, gilt dies als versäumte Kontrolle. Kommt das dreimal innerhalb von 18 Monaten vor, muss der Athlet mit einer einjährigen Sperre rechnen. Schon vor Beginn des Quartals, jeweils zum 25. des Vormonats, müssen die Athleten per Internet ihre Termine für die nächsten drei Monate eintragen. Änderungen sind im Internet, per SMS, Anruf oder Fax möglich. Sie müssen gemacht werden, um einen Verstoß gegen die Meldepflicht zu vermeiden. „Natürlich werden saubere Athleten durch die Regelung zusätzlich eingeschränkt", weiß Anja Berninger. „Aber es gibt leider genügend schwarze Schafe im Sport, die derartige Kontrollen erforderlich machen." leichtathletik fragte DLV-Athleten, wie sie zu den neuen Auflagen der NADA stehen.

Christina Obergföll (LG Offenburg)

„Die Meldepflicht ist nichts Neues. Jetzt muss ich zusätzlich eben noch eine feste Stunde angeben. Wenn man im Sport vorn mitmischt und Geld damit verdient, muss man auch akzeptieren, dass man für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen muss. Es wäre nur schön, wenn es in anderen Nationen genauso wäre. Es gibt Länder, da lachen sie sich über unsere strengen Methoden tot."

Jennifer Oeser (Bayer Leverkusen)

„Ich habe kein Problem damit, eine Stunde meiner Trainingszeit für die Kontrollen anzugeben. Was mich nur stört, ist, dass man auch am Wochenende oder im Urlaub eine Stunde festlegen muss. Dort lässt es sich oft nicht so genau planen, wann und wo man erreichbar ist. Außerdem finde ich es nicht gerechtfertigt, dass es dieses System nur deutschlandweit gibt und ich gegen Athleten antrete, die nicht eine Probe vor den Olympischen Spielen abgegeben haben."

Robert Harting (SCC Berlin)

„Wir müssen schon mit der 24-Stunden-Regel sehr viele Eingeständnisse machen, deshalb bin ich eigentlich nicht bereit, eine Regel mit weiteren Einschränkungen zu unterschreiben. Ich wurde 2008 bestimmt 15 Mal unangemeldet getestet und es ist, soweit ich weiß, nie vorgekommen, dass mich die Kontrolleure nicht angetroffen haben. Ich fände es sinnvoller, man würde ein Gesetz erlassen, das mit mindestens vier Jahren Sperre und Haft droht. Nur mit einer möglichen Gefängnisstrafe bekommt man das Problem in den Griff."

Carsten Schlangen (LG Nord Berlin)

„Als guter Leichtathlet verdient man im Jahr, wenn es ordentlich läuft, 30.000 bis 50.000 Euro. Und dafür soll man derartige Einschränkungen seiner persönlichen Freiheit in Kauf nehmen? Mit der alten 24-Stunden-Regelung war man schon an der Schmerzgrenze angelangt. Die neue Regelung wird nicht zu effektiveren Kontrollen führen, solange es noch Mittel gibt, die nicht nachweisbar sind. Wie kann die NADA begründen, dass man zu jeder Tageszeit für ineffektive Kontrollen zur Verfügung stehen muss? Das ist doch der Wahnsinn!"

Zum Bericht im Originalformat (PDF)


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